|
Zollamt
Eine mündliche Zollerklärung über ihr Gepäck wird in der Regel genügen, es sei denn,
1. Sie kommen mit dem Schiff an, oder 2. Haben unbegleitetes Fluggepäck, oder 3. Wollen mehr als die zulässige Menge an zollfreien Waren mitbringen. Auf persönliches Reisegepäck werden keine Zollabgaben erhoben, sofern es dem zuständigen Zollbeamten nach Inhalt und Umfang angemessen erscheint. Die folgenden Waren können zollfrei eingeführt werden: Umfang und Inhalt der zollfreien Waren |
![]() |
||||||||||||||||||||||


