Reisetipps
Besichtigung der kaiserlichen Villen
Mit dem Fahrrad durch Kyoto
Besteigung des Mount Fuji
Tempelübernachtung am Koya

Besichtigungserlaubnis für die kaiserlichen Villen in Kyoto

Eine vorherige Anmeldung für die Besichtigung des Kaiserpalastes, den Sento Gosho und der kaiserlichen Villen Katsura-in und Shugaku-in ist erforderlich. Ausländische Besucher gehen bitte mit ihrem Pass zum Kaiserlichen Haushaltsamt, Tel. 211-1215 (U-Bahnstation Imadegawa) und füllen dort ein Antragsformular aus. Erwachsene müssen über 20 Jahre sein und jüngere Besucher müssen in deren Begleitung sein. Weitere Informationen zu den Besichtigungszeiten der kaiserlichen Villen und Öffnungszeiten des Kaiserlichen Haushaltsamtes erhalten Sie von der Japanischen Fremdenverkehrszentrale.