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Besichtigungserlaubnis für die kaiserlichen Villen in Kyoto
Eine vorherige Anmeldung für die Besichtigung des Kaiserpalastes, den Sento Gosho und der kaiserlichen Villen Katsura-in und Shugaku-in ist erforderlich. Ausländische Besucher gehen bitte mit ihrem Pass zum Kaiserlichen Haushaltsamt, Tel. 211-1215 (U-Bahnstation Imadegawa) und füllen dort ein Antragsformular aus. Erwachsene müssen über 20 Jahre sein und jüngere Besucher müssen in deren Begleitung sein. Weitere Informationen zu den Besichtigungszeiten der kaiserlichen Villen und Öffnungszeiten des Kaiserlichen Haushaltsamtes erhalten Sie von der Japanischen Fremdenverkehrszentrale. |
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